Was ist „Gesundheitliche Versorgungsplanung“ für die letzte Lebensphase?
Die Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V ist ein freiwilliges Beratungsangebot, finanziert durch die Krankenkassen. Dieses Angebot steht im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung.
Gesundheitliche Versorgungsplanung umfasst ein breites Spektrum. Von der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung bis hin zur Kontaktvermittlung zu Bestattungsunternehmen. Aber auch Wünsche für die letzte Lebensphase werden besprochen.
Das Beratungsangebot können unsere Bewohnerinnen und Bewohner einzeln, aber auch mit ihren Angehörigen/Betreuern gemeinsam wahrnehmen.
Unser Angebot
Beim Einzug in unser Haus wird die Leistung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Rahmen eines Beratungsgespräches angeboten. Sie entscheiden selbst, ob Sie dieses annehmen möchten. Natürlich kann die Entscheidung jederzeit von Ihnen geändert werden.
Alle Gespräche sind freiwillig. Alle Gespräche sind vertraulich.
Die Beratungsthemen für die letzte Lebensphase gestalten sich individuell. Ihre Wünsche und Fragen stehen im Vordergrund, und entscheiden über mögliche Gesprächsthemen, wie zum Beispiel:
- Was ist für mich in meiner letzten Lebensphase wichtig?
- Worauf lege ich besonderen Wert in Bezug auf die pflegerische Versorgung? Was hingegen lehne ich ab? Welche Behandlungswünsche habe ich?
- Sind meine Vorsorgevollmacht und meine Patientenverfügung noch aktuell? Kennen meine Angehörigen/ Betreuer meinen Willen?
- Welche religiösen, kulturellen oder spirituellen Aspekte sind mir wichtig/ möchte ich umgesetzt wissen?
- Wie bekomme ich Kontakt beispielsweise zum Bestattungsinstitut, Seelsorgeangeboten, ambulantem Hospizdienst? Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen dem Palliativnetzwerk mit den Pflegekräften im Haus?
- Was möchte ich sonst noch regeln?



