Der Evangelischer Dienst für Erziehungshilfe( EDE) ist unsere flexible ambulante Erziehungshilfe in Gladbeck, Bottrop, Essen, Mülheim und Oberhausen. Das pädagogische Konzept der „Aufsuchenden Arbeit“, wie es unsere Mitarbeitenden verfolgen, bietet die Möglichkeit, vor Ort mit der Familie, den Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. Das bedeutet beispielsweise, Unterstützung in alltagspraktischen Fragen zu geben oder Erziehungsbeistand zu leisten, indem wir Situationen beobachten und pädagogisch beraten.
Die Hilfe zur Erziehung ist immer individuell zugeschnitten, bedarfs- und zielorientiert und findet dort statt, wo Probleme gelöst und Stärken entwickelt werden.
Denn Arbeit vor Ort bedeutet auch:
- Vernetzung mit Schule, Ärzten, KiTa und anderen Institutionen
- Gewährleistung der Kinderarztbesuche
- Unterstützung im Umgang mit dem Jobcenter oder beim Besuch der Schuldnerberatungsstelle
Mehrsprachige Mitarbeitende mit Zusatzqualifikationen
Unsere Mitarbeitenden, die mehrsprachig (türkisch, englisch, albanisch) helfen können, weisen für folgende Bereiche Zusatzqualifikationen auf:
- Traumapädagogik
- Erlebnispädagogik
- Insofern erfahrene Fachkraft (Insofa)
- Familientherapie
- Medienpädagogik
- Suchtberater
Das Leistungsangebot der EDE Bottrop
Sozialpädagogische Hilfen (SPFH)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendschutzgesetz, die vom Jugendamt beauftragt wird. Sie wendet sich an Familien- und Lebensgemeinschaften, in denen Erwachsene und Kinder zusammenleben.
Schwerpunkte der Hilfe können sein:
- Beratung in Erziehungsfragen
- Konflikt- und Krisenberatung
- Hilfe bei der Grundsicherung der Familie
- Strukturierung des Alltags
- Netzwerkarbeit mit Schulen, Kindergärten, Ärzten, etc.
- Klärung der Finanzen
- Abwendung von Gefährdungssituationen
Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist es, Familien dahingehend zu unterstützen, dass sie ihre Ressourcen erkennen oder erschließen können, um ein selbständiges Leben mit den Familienmitgliedern zu führen. Der Einsatz einer SPFH ist in der Regel befristet. Vorgesehen ist eine Zeit von 1-2 Jahren. In regelmäßigen Abständen wird der Bedarf in einer Hilfeplanung mit allen Beteiligten und dem Jugendamt überprüft.
Schutzkonzepte
Die Einrichtung eines Schutzkonzeptes erfolgt als Auftrag bei Kindswohlgefährdung zur Sicherheit des Kindes/der Kinder innerhalb der Familie. Die Aufstellung eines individuellen Schutzkonzeptes zur Abwehr des Gefährdungsrisikos innerhalb der Familie wird individuell und passgenau auf die jeweilige Familie abgestimmt. Zwei Mitarbeitende überprüfen an sechs Tagen in der Woche die Wirksamkeit des Kinderschutzes gemäß den im Hilfeplan erteilten Auflagen.
Die Einschätzung der Mitarbeiter wird in regelmäßigen Abständen dem Jugendamt mitgeteilt. Die Hilfeplanbesprechungen im Schutzkonzept erfolgen im Zeitraum von 4 – 6 Wochen.
Begleiteter Umgang
Konflikte beim Umgangsrecht sorgen für Spannungsfelder zwischen den beteiligten Parteien. Trennungen eines Kindes von wichtigen oder potenziell wichtigen Bezugspersonen, in den meisten Fällen durch die Trennung/Scheidung der Eltern verursacht, gehören heute zum Lebensalltag vieler Kinder und Erwachsener.
Der Kontakt als begleiteter Umgang dient als eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen dem Kind und einem, nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Menschen wie z.B. Mutter oder Vater, Geschwister oder Großeltern.
In Begleitung einer dritten, neutralen Fachkraft trifft das Kind in den Räumen des EDE Bottrop z.B. den Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt. Das Angebot ist eine zeitlich befristete Hilfe. Die Eltern werden im besten Fall dahingehend unterstützt, nach und nach die Umgangsregelung selbst zu gestalten.
Erziehungsbeistandschaften
Erziehungsbeistandschaften gehören zu den ambulanten Hilfen zur Erziehung. Die Grundlage der Hilfe ist §30 SGB VIII. Der Fokus der Hilfe durch Erziehungsbeistandschaften richtet sich auf das Kind oder die Heranwachsenden bei Problemen im Elternhaus, in der Schule, im sozialen Umfeld, mit dem Konsumverhalten uvm.
Ziel der Maßnahme ist es, in Problemsituationen zu vermitteln, Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen zu fördern und neue Perspektiven zu eröffnen. Die Begleitung durch sozialpädagogisches Fachpersonal bietet Halt und Unterstützung für die Heranwachsenden, setzt jedoch Freiwilligkeit und aktive Mitwirkung der Heranwachsenden voraus.
Impressionen aus dem ambulanten Erziehungsdienst



Wir helfen Ihnen weiter!
Sie wünschen weitere Informationen über das Leistungsangebot der EDE Bottrop? Unsere Ansprechpartner beantworten Ihnen diese gerne. Sprechen Sie uns an – oder vereinbaren Sie gleich einen Termin vor Ort!

