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Nachgefragt

Nachgefragt bei Christian Bussmann

„BEM heißt gemeinsam Lösungen finden“
Ein Gespräch mit Christian Bussmann, Leiter Personal und Recht, über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz BEM genannt)

Herr Bussmann, was versteht man unter dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement?
Das BEM ist ein Verfahren, das gesetzlich vorgesehen ist, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind – egal ob am Stück oder in Summe. Ziel ist es, gemeinsam herauszufinden, ob ein leidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist, wie die Rückkehr in den Arbeitsalltag erleichtert werden kann und wie erneute Erkrankungen möglichst vermieden werden. 

Wie wird das Verfahren eingeleitet?
Alle betroffenen Mitarbeitenden werden zu einem Gespräch schriftlich eingeladen. Da es hierfür gewisse formale Anforderungen gibt, muss das Einladungsschreiben sehr „technokratisch“ gehalten werden. Daher haben wir uns zusätzlich entschlossen, zukünftig dem Schreiben einen Flyer beizulegen. Dieser erklärt noch einmal mit einfachen Worten, was das betriebliche Eingliederungsmanagement eigentlich ist und wie das Verfahren abläuft. Das soll auch Vorbehalte und Ängste abbauen.

Wer begleitet die Beschäftigten dabei und wie läuft das Verfahren ab?
Für das BEM-Verfahren gibt es spezielle BEM-Beauftragte aus unserem Werk.  Diese sind geschult und begleiten  das gesamte Verfahren.  Zusätzlich steht Uwe Gill als Vertrauensperson der Schwerbehinderten zur Verfügung. Auf Wunsch können weitere Personen hinzugezogen werden – etwa die direkte Führungskraft, der betriebsärztliche Dienst, das Integrationsamt, die MAV oder auch eine private Vertrauensperson. Es handelt sich um ein sogenannt es offen Verfahren, da immer anhand des konkreten Einzelfalls geschaut werden muss, welche Maßnahmen sinnvoll erscheinen. Jede bzw. jeder betroffene Beschäftigte hat eine individuelle Situation, die zu der Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit geführt hat. Daher ist am Anfang de Erfassung durch die BEM-Beauftragten ganz wichtig. Dann kann gemeinsam etwa überlegt werden, welche Unterstützung sinnvoll ist. Das kann zum Beispiel eine Anpassung des Arbeitsplatzes, technische Hilfen, Weiterbildung oder auch eine stufenweise Wiedereingliederung sein.  

Ist die Teilnahme verpflichtend?
Nein, das Verfahren beruht auf Freiwilligkeit und kann nur mit Zustimmung der Mitarbeitenden durchgeführt werden. Das BEM ist ein Angebot, das helfen soll, individuelle Lösungen zu finden und die Gesundheit im Arbeitsalltag zu stärken.


Weitere Informationen zum Thema BEM sind hier zu finden.

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